PCR-Pooltests an Grund- und Förderschulen
Schülerinnen und Schüler dürfen am Präsenzunterricht nur teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
Im Schuljahr 2021/22 wird das Testen für die jüngsten Mitglieder der Schulgemeinschaft sowie an ausgewählten Förderschwerpunkten noch einfacher:
In den Jahrgangsstufen 1-4 sowie an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen werden die Antigen-Selbsttest durch das PCR-Pooltestverfahren abgelöst. Der Projektstart ist noch im September nach einer Übergangszeit zu Beginn des Schuljahrs.
Die wichtigsten Informationen zu den PCR-Pooltests finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7447/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie die aktuellen Informationen zu Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen, zu Distanzunterricht sowie zu Beratungsmöglichkeiten übersichtlich zusammengefasst.
Darüber hinaus wird diese Seite fortwährend um Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) rund um das Coronavirus ergänzt:
https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html