Verletzung der Schulpflicht bei eigenständig verlängerten Ferien
Wer die Ferien eigenständig unerlaubterweise und ohne jegliche Genehmigung durch die Schulleitung vorher oder nachher (egal, ob einen Tag oder mehrere Tage) verlängert, sodass Kinder ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.
Die Schulleitung meldet alle Fälle dem Landratsamt, sodass mit einer Verwarnung, mit einer Anzeige und eventuell einem Bußgeldverfahren gerechnet werden muss (in Bayern bis zu 1000 Euro pro Kind, bei Wiederholungsfällen könnte sogar die Inhaftierung der Erziehungsberechtigten drohen).
Außerdem wird der versäumte Unterricht an Nachmittagen auf Etappen nachgeholt und das Kind erhält eine Ordnungsmaßnahme mit der Begründung „Nichterfüllen der Schulpflicht“.Eine Zeugnisbemerkung über eventuelle Vorfälle ist zusätzlich im Bereich des Möglichen.
Deshalb muss der Urlaub stets so geplant werden, dass die Schulpflicht der Kinder erfüllt wird (v.a. Flugzeiten usw. beachten!). Es wird hier keine Ausnahmen geben.Ihre Schulleitung der GMS Trimberg