• Verletzung der Schulpflicht bei eigenständig verlängerten Ferien 

      • Wer die Ferien eigenständig unerlaubterweise und ohne jegliche Genehmigung durch die Schulleitung vorher oder nachher (egal, ob einen Tag oder mehrere Tage) verlängert, sodass Kinder ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.

        Die Schulleitung meldet alle Fälle dem Landratsamt, sodass mit einer Verwarnung, mit einer Anzeige und eventuell einem Bußgeldverfahren gerechnet werden muss (in Bayern bis zu 1000 Euro pro Kind, bei Wiederholungsfällen könnte  sogar die Inhaftierung der Erziehungs- berechtigten drohen).
        Außerdem wird der versäumte Unterricht an Nachmittagen auf Etappen nachgeholt und das Kind erhält einen schriftlichen Verweis mit der Begründung „Nichterfüllen der Schulpflicht“.

        Eine Zeugnisbemerkung über eventuelle Vorfälle ist zusätzlich im Bereich des Möglichen.

        Deshalb muss der Urlaub stets so geplant werden, dass die Schulpflicht der Kinder erfüllt wird (v.a. Flugzeiten usw. beachten!). Es wird hier keine Ausnahmen geben.

        Bei Abwesenheit vor oder nach den Ferien (bis zu drei Tagen) ist die Abgabe eines ärztlichen Attestes (keine ärztliche Bescheinigung) bei der Klassenleitung oder in der Verwaltung zwingend notwendig. Erfolgt dies nicht, werden Bußgeldbescheide angeordnet.

        Ihre Schulleitung der GMS Trimberg