• Hausordnung der GMS Hugo-von-Trimberg Bamberg

    • Neben Rücksicht, Anstand und Höflichkeit ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus eine bestimmte Ordnung notwendig, die einem ungestörten Unterrichtsverlauf, aber auch der Sicherheit aller dienen soll. Wir halten uns alle an diese Ordnung.

       I. Verhalten vor, während und nach dem Unterricht

      1. Das Schulhaus ist offiziell für Schüler und Gäste ab 7.45 Uhr geöffnet. Du gehst auf direktem Weg ins Klassenzimmer, schaltest vor dem Schulhaus noch dein Handy aus und verwahrst es nicht sichtbar. Du hältst dich im Klassenraum auf.
        Spätestens ab 7.50 Uhr solltest du im Klassenzimmer sein. Ab 8 Uhr wird das Schulhaus abgesperrt. Es kann dann nur noch durch den Haupteingang nach Betätigen der Klingel und Öffnen durch die Verwaltung betreten werden.
        Vermeide während der Unterrichtszeiten Lärm auf dem Schulhof und im Schulgebäude, um andere nicht zu stören.

      2. Jacken und Mäntel gehören aus hygienischen Gründen nicht ins Klassenzimmer, sondern an die Garderoben. Nimm deine Wertsachen heraus, da die Schule hierfür keine Haftung übernehmen kann. Auch vor den Sportstunden sind Wertsachen sowie Handy, etc. bei den unterrichtenden Lehrkräften abzugeben.
        Das Tragen von Mützen und anderen Kopfbedeckungen ist im gesamten Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

      3. Jedes Verlassen des Raumes bedeutet eine Störung für die Mitschüler und den Unterricht. Nur in Ausnahmefällen kann es durch den Lehrer gestattet werden. Der Gang zur Toilette sollte zu Beginn und am Ende der Pausen erfolgen. In Ausnahmefällen während des Unterrichts gehen Grundschüler zu zweit zur Toilette, Mittelschüler alleine. Dies sollte aber möglichst vermieden werden. Toilettengang möglichst während des Unterrichts vermeiden.

      4. Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft eingetroffen, so meldet dies der Klassensprecher der Schulleitung bzw. der Verwaltung.

      5. Schüler und Lehrer, die als letzte einen Unterrichtsraum nutzen, sind dafür verantwortlich, dass die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und das Licht ausgeschaltet wird. Das Hinüberbeugen über das Geländer sowie das Entriegeln der Fenster (Absturzsicherung; Lehrer stehen hier in der Verantwortung) und das Hinausbeugen aus Fenstern ist strengstens verboten. Erhebliche Unfallgefahren sind damit verbunden.
        Das Klassenzimmer verlassen wir in einem aufgeräumten und stets sauberen Zustand (veränderte Sitzordnungen werden in den Urzustand versetzt).

      6. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler zügig das Schulhaus und –gelände. (Ausnahme: Schulleitung genehmigt bestimmten Schülern das Warten im Schulgebäude aus nachvollziehbaren Gründen). Den Unterrichtsschluss bestimmt die Lehrkraft und kein Schüler.

      7. Um Störungen zu vermeiden, darf sich an Schultagen außerhalb seiner Unterrichtszeit kein Schüler unberechtigterweise auf dem Schulgelände aufhalten. Sollten Schüler nach der 4. oder 5. Stunde auf den Nachmittagsunterricht warten müssen, so werden sie auf andere Klassen verteilt oder verlassen nach schriftlicher Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten das Schulgelände (schriftlicher Antrag).

       

      II. Verhalten im Schulgebäude und in den Pausen

      1. Beginn und Ende der Unterrichtsstunden und Pausen werden durch Gongzeichen sowie die Lehrkraft geregelt. Zu Beginn der Pausen verlassen wir alle den Unterrichtsraum. Nach der letzten Stunde verschließt die Lehrkraft den Raum.
      2. Während der Pausen gehen grundsätzlich alle Schüler auf den gekennzeichneten Pausenhof. Die Wiesen und Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter/ Boden betreten werden. Bei Regenpausen bleiben wir in den überdachten Säulenbereichen bzw. nach Anordnung durch die Schulleitung/ durch Lehrkräfte in den Klassenzimmern. Für Abfälle sind Abfalleimer aufgestellt, die auch genutzt werden.
      3. Den Gang zur Toilette wirst du möglichst an den Pausenanfang oder an das Pausenende legen. In den Toiletten achten wir auf Sauberkeit und Hygiene. Hände waschen nicht vergessen! Störungen bitte sofort dem Hausmeister melden. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Aufsicht schließt die Toiletten im Pausenbereich nach der Pause zu.
      4. Schneeballwerfen und das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist aus versicherungstechnischen Gründen streng verboten. Jeder Schüler sorgt für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände. Den Anweisungen der Pausenaufsichten, des Hausmeisters und der Pausenhelfer ist Folge zu leisten.
      5. Rücksichtnahme auf die Mitschüler, insbesondere jüngere, ist nicht nur ein Gebot des Anstandes, sondern auch im Interesse der Unfallverhütung notwendig. Nicht Größe, Stärke oder Alter, sondern Umgangsformen, Freundlichkeit und Höflichkeit sollten unser Verhalten bestimmen.
      6. Nach der Pause begeben sich alle Schüler ohne Drängen, aber unverzüglich zum Unterricht in die Klassenräume. Der Aufenthalt in der Eingangshalle der Schule ist zu diesen Zeiten (nach und vor den Pausen) nicht gestattet. Die Grundschüler warten auf dem Pausenhof, bis sie von der jeweiligen Lehrkraft abgeholt werden. Verspätungen stören den Unterricht unnötig.
      7. Das Sekretariat ist für Schüler zur Erledigung verschiedener Verwaltungsvorgänge (z. B. Schulbescheinigungen usw.) vor oder nach dem Unterricht bis 13.15 Uhr geöffnet. Alternativen sind an der Tür des Sekretariats angebracht.
      8. In Räumen, die von unterschiedlichen Klassen benutzt werden, achten wir besonders auf Ordnung und Sauberkeit (z.B. Aula, NT-Raum, PC-Räume usw.). Nach Unterrichtsschluss räumt jeder Schüler seinen Platz auf. Abfälle gehören nicht unter den Tisch, sondern in den Papierkorb. In den Klassenzimmern stehen getrennte Sammelbehälter für Papier und Restmüll. Sitzordnung in den Urzustand des Zimmers zurück!
      9. Möbel, Wände, Fenster, Türen und Böden wollen wir möglichst schonen. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen müssen Verursacher aufkommen. Bücher binden wir ein und behandeln sie pfleglich. Bei Verlust oder Beschädigung lernmittelfreier Bücher muss Ersatz geleistet werden.
      10. Nach der Pause warten die betroffenen Schüler vor dem Sport- oder Fachunterricht am vereinbarten Platz auf ihren Fachlehrer.
      11. Rutschen auf Treppengeländern sowie Rennen und Lärmen sind  im Schulgebäude grundsätzlich nicht gestattet.

       

      III. Allgemeine Regeln

      1.  Kein Schüler macht sich an Gegenständen zu schaffen, die ihm nicht gehören oder betritt ohne triftigen Grund fremde Räume, um sich nicht falschem Verdacht auszusetzen. Fachräume dürfen ohne Aufsicht von Lehrkräften nicht betreten werden.
      2. Unfälle, Verletzungen und andere Schäden sind ohne Rücksicht auf deren Ausmaß unverzüglich dem Klassenleiter bzw. Schulleiter zu melden.
      3. Fahrräder, Mofas, Mopeds und alle Arten von Rollern stellen wir abgeschlossen auf die ausgewiesenen Plätze. Unnötiger Aufenthalt an den Abstellplätzen ist verboten. Beschädigungen an den Fahrzeugen können strafrechtlich verfolgt werden. Auf dem Schulgelände wird bei diesen Fahrzeugen abgestiegen, sie werden bis zum Stellplatz geschoben.
      4. Im Bus sowie an Haltestellen und Ampeln ist besondere Vorsicht und Rücksicht erforderlich. Die Anweisungen der Busfahrer und Aufsichtspersonen sind zu beachten. Beim Überqueren der Straßen sind die Ampelanlagen zu benutzen!
      5. Falls Änderungen am bestehenden Stundenplan notwendig werden, kannst du dies dem Vertretungsplan, am Aushang, dem Bildschirm oder durch Rücksprache mit der Schulleitung entnehmen.
      6. Fundstücke können im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben und abgeholt werden. Um Verlusten vorzubeugen, sollten die Schulsachen gekennzeichnet sein.
      7. Die Verteilung von Druckschriften an Schüler durch Außenstehende sowie ungenehmigte Sammlungen und Geschäfte aller Art sind auf dem Schulgelände untersagt. Über die Zulassung von Aushängen und Plakaten auf dem Schulgelände entscheidet die Schulleitung.
      8. Das Hausrecht auf dem Schulgelände übt der Schulleiter, im Klassenzimmer die jeweilige Lehrkraft aus. In Abwesenheit des Schulleiters hat der Hausmeister das Hausrecht. Fremde Personen im Schulhaus sind anzusprechen.
      9. Für das Verhalten der Schüler außerhalb des Schulgeländes (Schulweg) tragen die Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung (Ausnahme: schulische Veranstaltung).
      10. Das Ballspielen im Schulhaus ist verboten.
      11. Schlüssel sollen nicht aus der Hand an Schüler weiter gegeben werden.
      12. Das Verzehren von Nahrung ist während des Unterrichts untersagt.
      13. Über eventuelle Trinkpausen während des Unterrichts entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.
      14. Wir achten auf angemessene Kleidung. Bauchfreie Kleidungsstücke sind nicht erlaubt, Jogginganzüge bzw. Jogginghosen sollten nicht die alltägliche Kleidung sein.
      15. Künstliche, verlängerte Fingernägel bzw. Gelfingernägel sind aus hygienischen, gesundheitlichen und verletzungstechnischen Gründen (ES-Unterricht, Sportunterricht, usw.) nicht gestattet. Sie müssen unverzüglich entfernt werden. 
      16. Smartwatches sind Handys und Smartphones gleichzusetzen. Sie sind ausgeschaltet, nicht sichtbar mitzuführen (auf dem ganzen Schulgelände und im Schulhaus). Der Gebrauch ist strikt verboten, es sei denn, eine Lehrkraft erlaubt die momentane Verwendung. Bei Nichteinhalten wird das Mobilgerät einbehalten. Nur die Erziehungsberechtigten können nach vorheriger Terminabsprache das Mobilgerät bei der Schulleitung abholen. Das Gleiche gilt für sämtliche schulfremde Gegenstände (Kopfhörer, Spielsachen usw.).
      17. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist der Besitz und der Verzehr von aufputschenden Nahrungsmitteln und Utensilien streng verboten und wird hart bestraft! Bei uns gibt es keine Energydrinks, keine Sniffs, keine Snus.
      18. Der Besitz, der Handel und der Genuss von Drogen, Tabak und Vapes ist ebenso im Schulhaus und auf dem ganzen Schulgelände strikt untersagt. Auch hier würden harte Strafen die Folge sein.

      Wir hoffen alle auf ein angenehmes Miteinander.
      Dies wird sicher gelingen, wenn wir uns an diese Regeln halten.

      Schulleitung der GMS Hugo-von-Trimberg Bamberg

      Hausordnung_der_GMS_Hugo.pdf
      (Stand: Dezember 2024)