• Vorgehen bei Erkrankung eines Schulkindes

      • Fernbleiben vom Unterricht

        Bei Erkrankung oder aus äußerst zwingenden Gründen (mit Schulleitung zuvor abzuklären). Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung haben die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen und sicherzustellen.

        Mitteilungspflicht

        Bei Teilnahmeverhinderung von SchülerInnen am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzüglich eine schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich.

        Nach fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

        Bescheinigung vom Arzt und/oder Attest sind bei mehr als drei (3) Tagen Krankheit erforderlich.

        Ausnahme: Bei religiösen Feiertagen (vor allem islamischen Feiertagen) kann das Kind über einen besonderen Antrag befreit werden (siehe hier auf der Homepage zum Download) oder es ist an solchen Tagen bei Fernbleiben vom Unterricht eine ärztliche Bescheinigung als Entschuldigung vorzulegen (Entschuldigung der Eltern/ Erziehungsberechtigten reicht in diesem Falle nicht aus).

        Bei unentschuldigtem Fernbleiben von SchülerInnen wird die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.

        Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

      • Checkliste bei Erkrankung eines Kindes

      • mein Kind ist krank:

        • Telefonische Benachrichtigung der Schule oder per E-Mail/ EduPage bis spätestens 7:50 Uhr
        • Nachreichen der schriftlichen Entschuldigung innerhalb von 2 Tagen

        mein Kind ist länger als drei Tage krank (vom Arzt diagnostiziert):

        • Zusätzlich, nicht nachträglich, ärztliche Bescheinigung / Attest an Schule schicken

        mein Kind wird kurzfristig krank und kann den Nachmittagsunterricht nicht mehr besuchen:

        • Schüler/in muss sich von Schulleitung befreien lassen, kein selbstständiges Nachhausegehen!