Mit uns gut in die Schule starten!
Ihr Kind wird 6 Jahre alt?
Sie wohnen im Gebiet…
Dann darf ihr Kind bei uns in die Hugo-von-Trimberg-Schule gehen!
Schreiben Sie uns, rufen Sie an und vereinbaren einen Termin.
Das Folgende Formular können Sie zu Hause ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen:
Informationen zur Grundschule
Die Grundschule ist die erste und gemeinsame Schule.
Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und hat den Auftrag, alle Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Es geht dabei vor allem darum, Wissenserwerb zu ermöglichen, Verstehen anzubahnen, Interessen zu entwickeln, soziale Verhaltensweisen sowie musische und praktische Fähigkeiten zu fördern und Werthaltungen aufzubauen.Welche Bildungsschwerpunkte werden an der Grundschule gesetzt?
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt. Neben dem Wissenserwerb geht es auch darum, Interessen zu entwickeln, soziale Verhaltensweisen sowie musische und praktische Fähigkeiten zu fördern und Werthaltungen aufzubauen. Die Kinder sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, um sich die Welt zu erschließen, sich in ihr zurechtzufinden und sie auch mitzugestalten. Der Lehrplan für die bayerische Grundschule spricht in diesem Zusammenhang von „Grundlegender Bildung“.Was bedeutet „schulfähig“?
Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann. Kinder können auch vorzeitig aufgenommen oder auch zurückgestellt werden – je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes.
Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.
Welche Kinder sind eigentlich schulpflichtig?
In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.
Wie funktioniert das Schulsprengelprinzip?
Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Volksschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schüler der Grundschule sowie der Haupt- und Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ausnahme: Innerhalb von Mittelschulverbünden besteht ein Wahlrecht, soweit dieses nicht beschränkt wurde). Schulpflichtige Kinder müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.
Was muss ich zum Schulanfang noch wissen?- Schulwegtraining
Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann. Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
- Schulbus
Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. Zuständig ist dafür die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei der Schule.
- Links- oder Rechtshänder?
Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule spätestens zum Schuljahresbeginn darüber informieren. Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit kann die Schulberatung hinzugezogen werden. Wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.
Wie funktioniert die Leistungsfeststellung in der Grundschule?
Leistungsfeststellungen in der Grundschule dienen zum einen dem Nachweis über ein erreichtes Kompetenzniveau der Schüler, sind aber auch Grundlage für die Beratung der Eltern hinsichtlich des individuellen Lernweges des Kindes. Dazu werden in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.
Die Art der Leistung, ihre Anzahl, der Umfang, der Schwierigkeitsgrad sowie die Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und werden durch die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung gestaltet.
In Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden die Leistungen mit einer Verbalbemerkung versehen, die den Leistungsstand widerspiegelt. Noten werden erst ab dem zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 erteilt. In allen Zeugnissen wird eine Bewertung des Sozialverhaltens, sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens gegeben.